Führerschein-Vormerksystem &Verkehrsstrafen |
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Mit welchen Sanktionen ist nach schweren Verkehrsübertretungen zu rechnen:VerwaltungsstrafeWer eine Verkehrsvorschrift übertritt, muss mit einer Strafe rechnen. Leichtere Übertretungen werden vor Ort mit Organmandat oder per Post mittels Anonymverfügung erledigt. Doch mit der Bezahlung der Strafe ist nicht immer alles vom Tisch. Schwerwiegende Verstöße können auch eine Entziehung der Lenkberechtigung oder eine Vormerkung zur Folge haben. FührerscheinentziehungBegeht man ein Delikt mit besonderer Rücksichtslosigkeit gegenüber anderen VerkehrsteilnehmerInnen oder unter besonders gefährlichen Verhältnissen wie hohem Verkehrsaufkommen, glatter Fahrbahn, schlechter Sicht etc. (auch etwa das „Geisterfahren“) kommt es zur Entziehung der Lenkberechtigung für mindestens drei Monate. Jede Entziehung der Lenkberechtigung (auch aufgrund des Vormerksystems) verlängert die Dauer später verhängter Entziehungen! Jede Vormerkung aus dem Katalog der Vormerkdelikte verlängert eine „konventionelle“ Entziehung um zwei Wochen! VormerkungÜbertretungen, die als „mittelschwer“ gelten, aber nicht die sofortige Entziehung der Lenkberechtigung bewirken, ziehen eine Vormerkung im Führerscheinregister nach sich.
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Höhere Strafen für Bleifußakrobaten
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Alkohol und Drogen am SteuerDas Lenken eines Kraftfahrzeuges unter Einfluss von Alkohol oder Drogen oder gar einer Kombination zählen zu den schwerwiegendsten Verkehrsübertretungen. Dementsprechend sind auch die Sanktionen sehr streng. Aber auch der Missbrauch von Medikamenten – etwa in Verbindung mit Alkohol – kann schwere polizeiliche und gerichtliche Folgen nach sich ziehen. Nach polizeilicher Beanstandung oder einem Unfall mit bloßem Sachschaden wird eine Verwaltungsstrafe verhängt. Kommt eine Person zu Schaden, muss mit einer gerichtlichen Strafe gerechnet werden. Bitte beachten:
Strafenkatalog für Alkolenker0,1 bis 0,49 Promille:
0,5-0,79 Promille:
0,8-1,19 Promille:
1,2-1,59 Promille:
1,6 Promille und darüber:
Bei Wiederholungsdelikten:
Zwischen den hier angegebenen „Promille“-Werten und den bei Alkomattests ermittelten Milligramm je Liter Atemluft besteht ein gesetzlich festgelegter Umrechnungsfaktor (2,00): 0,4 mg/l Atemalkoholgehalt (Alkomat) entspricht demnach 0,8 Promille (Blutprobe)
Nachschulungsmaßnahmen:
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So funktioniert das VormerksystemFür jedes der folgenden Delikte wird nach Rechtskraft der Bestrafung im Führerscheinregister eine Vormerkung eingetragen. Die erste Vormerkung hat im Prinzip keine Folge, sie ist quasi nur ein „Punkt“, also sozusagen die „gelbe Karte“. Wer aber innerhalb von zwei Jahren zwei Vormerkungen erhalten hat, muss eine Maßnahme absolvieren, die dazu dient, der Kraftfahrerin oder dem Kraftfahrer zu helfen, Einsicht in das Fehlverhalten zu gewinnen. Kommt es innerhalb der zwei Jahre zu einem dritten Verstoß, muss der Führerschein für mindestens drei Monate abgegeben werden. Jede Vormerkung wird nach zwei Jahren ab der Übertretung gelöscht. Nach jeder Führerschein-Entziehung werden alle Vormerkungen gelöscht. Das Vormerksystem will so die Zahl der Hochrisikolenkerinnen, -lenker, Wiederholungstäter und -täterinnen im Straßenverkehr deutlich verringern. Es verfolgt das Ziel, neben Strafen auch bewusstseinsbildende Maßnahmen zu setzen. Die Erfahrungen der ersten Jahre seit Einführung des Systems lassen positive Wirkungen erkennen. Vor allem die Zahl der Wiederholungstaten ist deutlich zurückgegangen.
Verstoß gegen die 0,5 Promille-Regel: Ein Fahrzeug mit einem Blutalkoholwert von 0,5 bis 0,79 Promille beziehungsweise einem Atemalkoholwert ab 0,25 bis unter 0,40 Milligramm in Betrieb nehmen.
Kinder im Auto sichern: Wenn das Kind nicht mit einem Kindersitz oder Sitzpolster gesichert ist oder (bei größeren Kindern) der Sicherheitsgurt nicht oder falsch verwendet wird.
Fußgängerinnen und Fußgänger gefährden oder behindern: Fußgängerinnen oder Fußgänger gefährden, welche Schutzwege vorschriftsmäßig benützen.
Wird jedoch eine Fußgängerin oder ein Fußgänger auf dem Schutzweg behindert aber nicht gefährdet, ist das zwar strafbar, zieht aber keine Vormerkung nach sich.
Nichteinhalten des Sicherheitsabstandes (drängeln): Sicherheitsabstand von nur 0,2 bis 0,39 Sekunden (das entspricht bei 130 Kilometer pro Stunde zwei bis vier Personenkraftfahrzeug-Längen) zum vorderen Fahrzeug einhalten.
Ist der Abstand noch geringer, muss der Fahrzeuglenker mit der Entziehung der Lenkberechtigung für mindestens drei Monate rechnen.
Missachtung einer Rote Ampel oder Stopptafel: Wer ein Rotlicht oder eine Stopptafel ignoriert und dadurch einer anderen Verkehrsteilnehmerin oder einem -teilnehmer den Vorrang nimmt (diese also zum Bremsen oder Auslenken nötigen).
Nicht anhalten an einer gesperrten Eisenbahnkreuzung: Befahren einer mit rotem Licht und/oder einer mit Schranken gesperrten Eisenbahnkreuzung.
Bei Eisenbahnkreuzungen immer besonders vorsichtig sein und lieber einmal zu oft anhalten...
Befahren von Pannenstreifen: Das Befahren von Pannenstreifen und dabei ein Einsatzfahrzeug oder ein Fahrzeug des Straßendienstes behindern.
Gefahrgütern (vor allem im Tunnel): Verstoß gegen die Tunnelverordnung oder die Bestimmungen zur Gefahrgutbeförderung.
Diese Vorschrift richtet sich naturgemäß in erster Linie an Lkw-Lenkerinnen und -Lenker beziehungsweise Berufskraftfahrerinnen oder -kraftfahrer.
Sicherung der Ladung: Wenn das Ladegut so schlecht oder gar nicht gesichert ist, dass es einen Verkehrsunfall verursachen kann.
Ein im Fond des Fahrzeuges abgestellter Koffer oder sitzender Hund hat keine Vormerkung zur Folge.
Technisch einwandfreier Zustand des Fahrzeuges: Wenn ein Fahrzeug in Betrieb genommen wird, das schwere technische Mängel aufweist, welche die Verkehrssicherheit gefährden.
Abgesehen davon muss man damit rechnen, dass die Kennzeichen abgenommen werden. |